Daten & Fakten zur Rechtsschutzversicherung
Die private Rechtsschutzversicherung zählt zu den Individualversicherungen. Mit ihr können sich Privatpersonen im Falle eines Rechtsstreites gegen anfallende Kosten für Anwälte, Sachverständige (beispielsweise für Gutachten) und das Gericht absichern.
Betrachtet man die größten
Versicherungszweige nach Beitragsaufkommen, gehört die Rechtsschutzversicherung mit einem Versicherungsaufkommen von etwas mehr als drei Milliarden Euro zu den kleineren Versicherungsmärkten für Privatkunden in Deutschland.
Die
Beiträge der Rechtsschutzversicherungen betrugen im Jahr 2009 rund 3 Milliarden Euro. Die Leistungen lagen im selben Jahr bei fast 2,5 Milliarden Euro. Vor allem in den 90er Jahren hat der Umsatz mit Rechtsschutzversicherungen deutlich zugenommen. Heute besitzt etwa jeder achte Haushalt eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung (siehe
Versicherungen im Haushalt).
Die
Anzahl der Versicherungsunternehmen die eine Rechtsschutzversicherung anbieten lag im Jahr 2009 bei knapp 50. Die Anzahl der Unternehmen die eine Rechtsschutzversicherung anbieten ist seit dem Jahr 2000 in etwa konstant.
Die Rechtsschutzversicherung bietet – anders als etwa die Haftpflichtversicherung beim PKW – nicht immer den gleichen Schutz für den Versicherungsnehmer an. Je nach Umfang und Versicherung unterscheiden sich die versicherten Leistungen und damit die zu leistenden Versicherungszahlungen. Üblicherweise wird bei der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Je nach Höhe der Selbstbeteilung ist damit vom Versicherten eine Teilzahlung zu leisten, wenn es zu einer Inanspruchnahme der Versicherung kommt. Das Mittel der Selbstbeteiligung nutzen Versicherungen, um zu vermeiden, dass ihre Versicherten aufgrund des wegfallenden Geldrisikos Rechtsstreitigkeiten beliebig in Kauf nehmen oder suchen.
In der Regel leistet die Rechtsschutzversicherung keine Zahlungen für die Beratung durch einen Anwalt, ohne dass ein Rechtsfall vorliegt. Versicherungszahlungen erfolgen nur dann, wenn ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegt. Das heißt, der Versicherte will gegen einen Rechtsverstoß gegen ihn vorgehen oder muss sich selbst gegen einen vorgeworfenen Rechtsverstoß zur Wehr setzen.