Daten & Fakten zum Thema Anwälte Arbeitsrecht
Anwälte für Arbeitsrecht sind Juristen, die speziell für verschiedene Belange und Problemstellungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschult und ausgewiesene Experten auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechtes sind.
Vor allem bei Leistungsstörungen auf Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kommen Fachanwälte für Arbeitsrecht zum Einsatz. Zur gerichtlichen Entscheidung zu Arbeitsrechtsfragen stehen sogenannte Arbeitsgerichte in erster Instanz, das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz und das Bundesarbeitsgericht als höchste gesetzliche Instanz zur Verfügung. In Deutschland ist die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht immer mit einem Studium im Fachbereich Jura verbunden.
Innerhalb der
Struktur der Fachanwälte in Deutschland waren im Jahr 2009 mit fast 22,5 Prozent die meisten der Anwälte auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert. Insgesamt stieg die
Anzahl der Anwälte in Deutschland zwischen den Jahren 1980 und 2009 von knapp 36.100 auf rund 150.400 an.
Die
Zahl der Fachanwaltschaften in Deutschland stieg zwischen den Jahren 1960 und 2010 von etwa 910 auf mehr als 38.700 an.
Ende 2008 gab es insgesamt fast 990 Richter an Arbeitsgerichten in Deutschland (»
Anzahl der Richter in Deutschland nach Gerichtsart). Die
Anzahl der Gerichte in Deutschland nach Gerichtsart wies für den 01. Januar 2010 knapp 120 Arbeitsgerichte und fast 20 Landesarbeitsgerichte auf.