Daten & Fakten zum Thema Mini-Jobs
Mini-Jobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine Beschäftigung gilt dann als geringfügig entlohnt, wenn das Gehalt maximal 400 Euro im Monat beträgt. In diesem Falle ist der Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig.
Mehrere Mini-Jobs werden sozialversicherungspflichtig, wenn zusammen ein Einkommen von über 400 Euro erwirtschaftet wird. Dagegen ist es möglich, einen Mini-Job neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszuüben. Mini-Jobber sind nicht renten-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert, können aber in der Kranken- und Rentenkasse freiwillig Mitglieder werden. Ende 2009 gab es rund 7,2 Millionen
geringfügig Beschäftigte in Deutschland. Seit 2003 ist deren Zahl deutlich angestiegen. 4,6 Millionen der geringfügig Beschäftigten waren 2009 Frauen. 4,9 Millionen Menschen hatten ausschließlich einen Mini-Job, weitere 2,3 Millionen hatten nebenher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Üblich sind Mini-Jobs unter anderem in Privathaushalten und im Einzelhandel. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel stieg von 2008 bis 2009 von 986.482 auf 998.913 Menschen (»
Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte im Einzelhandel).