Daten & Fakten zum Thema Arbeitsmarkpolitik
Als aktive Arbeitsmarktpolitik bezeichnet man die Förderung von Arbeitslosen mit dem Ziel, diese in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Sie wird von den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern oder den so genannten Optionskommunen (69 Land- und Stadtkreise, die die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit übernehmen) durchgeführt.
Die Aktive Arbeitsmarktpolitik lässt sich grob in fünf Bereiche teilen. Dies sind zum einen Maßnahmen zur Förderung einer Beschäftigung. An diesen nahmen im Juni 2009 387.400 Personen teil. Diese lassen sich noch in Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeit durch Lohnkostenzuschüsse unterteilen. 341.600 Personen waren im Juni 2009 auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt, beispielsweise in einem Ein-Euro-Job oder einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Weitere 142.000 Personen erhielten Hilfen bei Selbständigkeit (»
Förderungen der BfA für Selbständige aus der Arbeitslosigkeit). Im Jahresdurchschnitt 2009 erhielten 156.735 Menschen diese Förderung, nicht einmal halb so viele wie noch 2004. Den vierten Bereich bildet die Altersteilzeit mit 94.400 Personen, 55.900 Menschen befanden sich im von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Vorruhestand.
In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben für Aktive Arbeitsmarktpolitik stark zurück gegangen. Die Ausgaben für Aus- und Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit sanken 1999 bis 2007 von 11,0 auf 4,9 Milliarden Euro (»
Bildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit). Besonders stark gingen die Ausgaben für Weiterbildung zurück, sie sanken von 7,8 auf 1,5 Milliarden Euro. Für die Erstausbildung wurden dagegen mit 3,4 Milliarden rund 200 Millionen mehr als 1999 ausgegeben.