Selbstständige | Daten & Fakten

 
Politik, Wirtschaft & Soziales

Daten & Fakten über Selbstständige
Selbstständige sind arbeitende Personen, die nicht abhängig beschäftigt sind. Selbstständigkeit ist in Deutschland im vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt. Selbstständige sind nicht bei der Sozialversicherung gemeldet.

Viele Selbstständige arbeiten in Freien Berufen oder in Kleinbetrieben ohne Mitarbeiter. 75 Prozent der Deutschen können es sich laut einer Umfrage nicht vorstellen, sich selbstständig zu machen. Zwei Drittel davon (50 Prozent) antworten sogar mit „ganz sicher nicht“, ein Drittel (25 Prozent) mit „eher nicht“. 14 Prozent können sich eher vorstellen sich selbständig zu machen, nur drei Prozent ganz sicher. Im Rahmen einer Umfrage der Europäischen Kommission antworteten 84 Prozent der Deutschen, Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit seien effektive Maßnahme gegen Arbeitslosigkeit.

Es gibt unterschiedliche Formen der Förderung für Selbstständige. Zum Beispiel wurden in 2009 mehr als 150.000 Arbeitslose von der Bundesagentur für Arbeit bei der Existenzgründung mit Zuschüssen unterstützt. Überwiegend wurden Gründern ein Gründungszuschuss (rund 137.000 Personen gewährt. Etwa 20.000 (ehemalige) Arbeitslosengeld-Empfänger erhielten ein Einstiegsgeld für Selbstständige. Gegenüber 2008 stieg die Zahl der Förderungen insgesamt leicht an, nachdem sie seit 2004 von rund 350.000 bis 2008 auf rund 145.000 zurück gegangen war.

Mehr Informationen zum Thema Selbständigkeit bietet die Webseite Existenzgründer & Jungunternehmer.
Weitere Artikel aus dem Bereich
 
  • Anwälte Arbeitsrecht | Daten & Fakten
    Anwälte für Arbeitsrecht sind Juristen, die speziell für verschiedene Belange und Problemstellungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschult und ausgewiesene Experten auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechtes sind.  weiterlesen
  • Beschäftigte
    Als Beschäftigte werden im weiteren Sinn alle Nichtselbständigen bezeichnet. Im engeren Sinne sind damit in der Abgrenzung zu den Beamten und Selbständigen geringfügig entlohnte (Mini-Jobber) oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gemeint, in noch engerer Abgrenzung nur Angestellte, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.  weiterlesen
  • Mini-Jobs | Daten & Fakten
    Mini-Jobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine Beschäftigung gilt dann als geringfügig entlohnt, wenn das Gehalt maximal 400 Euro im Monat beträgt. In diesem Falle ist der Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig.  weiterlesen
  • Midi-Jobs | Daten & Fakten
    Midi-Jobs sind eine Sonderform der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei einem Einkommen von 400 bis 800 Euro fallen für den Arbeitnehmer nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge an. Der Beitragssatz steigt mit zunehmendem Einkommen an und erreicht bei 800 Euro den regulären Satz für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Gleitzone). Der Arbeitgeber zahlt dagegen den vollen Beitrag.  weiterlesen
  • Aufstocker | Daten & Fakten
    Als Aufstocker, teilweise auch Ergänzer genannt, bezeichnet man Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen und gleichzeitig erwerbstätig sind.  weiterlesen
  • Arbeitszeit | Daten & Fakten
    Als Arbeitszeit wird der Zeitraum bezeichnet, den Beschäftigte bei und mit ihrer Arbeit verbringen. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Beschäftigten werden in Deutschland von der amtlichen Statistik quartalsweise als sogenanntes Arbeitsvolumen erhoben.  weiterlesen
  • Beamte | Daten & Fakten
    Beamte sind Personen, die bei staatlichen oder kommunalen Trägern beschäftigt sind. Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst stehen Beamte in einem Sonderrechtsverhältnis. Zum Beispiel stehen ihnen bestimmte Angestelltenrechte wie das Streikrecht nicht zu. Beamte sind nicht Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern über ihren Arbeitgeber gegen Krankheit geschützt (Beihilfe) und rentenversichert (Pensionen).  weiterlesen
  • Freie Berufe | Daten & Fakten
    Als Freie Berufe gelten Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Zu den Freien Berufen zählen künstlerisch, wissenschaftlich oder journalistisch Selbstständige sowie unterrichtende oder erziehende Selbstständige. Die Zugehörigkeit zur Kategorie der Freien Berufe ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Freiberufler zahlen keine Gewerbe-, sondern nur Einkommens- und Umsatzsteuer.  weiterlesen
  • Erwerbstätigkeit | Daten & Fakten
    Erwerbstätigkeit bezeichnet alle Formen bezahlter Arbeit. Während der Begriff Beschäftigung vor allem auf abhängige Erwerbstätigkeit abzielt und Beamte meist nicht einschließt, werden neben geringfügig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch Beamte und Selbständige als Erwerbstätige gefasst.  weiterlesen