Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Anzahl der Gesetz- und Verordnungsentwürfe deutscher Bundesministerien, die unter Mithilfe externer Unternehmen* entstanden sind seit 1990". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Es ist daher nicht möglich, diese Statistik zu filtern. Die Befragung wurde zuerst veröffentlicht Oktober 2009. Die Erhebung wurde herausgebracht durch Deutscher Bundestag. Weitere Informationen finden Sie unter dem Herkunftsverweis zur Quelle: bundestag.de. Der Graph zeigt an der X-Achse keine übergeordnete Beschreibung. Die Y-Achse trägt die Kennzeichnung "Anzahl der Gesetzesentwürfe". Die folgende Erklärung der Balken folgt der Reihenfolge von links nach rechts. Die Antwortoption "BMU" weist als Wert 36.00 aus. Die Antwortoption "BMVBS" ist mit 10.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "BMI" weist als Wert 5.00 aus. Die Antwortoption "BMF" ist von 4.00 der Befragten angegeben worden. Die Antwortoption "BMBF" ist mit 3.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "BMWi" ist mit 2.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "BMFSFJ" ist mit 1.00 ausgewiesen.
Für diese Befragung gelten die folgenden zusätzlichen Hinweise: * zum Beispiel Kanzleien und Beratungsunternehmen. Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Recht & JustizAls Stichworte (Tags) wurden dieser Frage Beratungsunternehmen, BK, BMAS, BMBF, BMELV, BMF, BMFSFJ, BMI, BMJ, BMU, BMVBS, BMVg, BMWi, Bund, Bundesministerien, Bundesministerium, Gesetz, Gesetze, Gesetzesentwurf, Gesetzesentwürfe, Kanzleien, Unternehmen, Verordnungen, Verordnungsentwürfe zugeordnet.
Es folgen Hintergrundinformationen zur aufgeführten Statistik "Anzahl der Gesetz- und Verordnungsentwürfe deutscher Bundesministerien, die unter Mithilfe externer Unternehmen* entstanden sind seit 1990", soweit diese vorhanden sind. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: Deutscher Bundestag. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 1990 bis 2009. Das vorliegende Ergebnis ist gültig für die Region Deutschland.
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