Hartz IV - Leistungen für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft bis 2012
"Bedarfsgemeinschaft" ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer oder mehreren Personen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten nach dem SGB II als Grundsicherungsleistung das Arbeitslosengeld II (Alg II), welches durch das Hartz-IV-Gesetz am Anfang des Jahres 2005 mit der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen wurde. Das ALG II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten (siehe die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II). Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen nach dem SGB II, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Die Personen in Bedarfsgemeinschaften (Leistungsempfänger des Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld) werden umgangssprachlich oft als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet.
Siehe auch die Regelsätze von Hartz IV im Jahr 2014 und die Entwicklung des Regelsatzes seit dem Jahr 2005.