Die dargestellte Statistik zeigt das Ergebnis einer Erhebung zum Thema "Sollte das Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten wieder gelockert werden, oder sollte das Verbot beibehalten werden?". Der angezeigte Graph gibt ein in dieser Form veröffentlichtes statisches Ergebnis wieder. Die Filterfunktion steht für diese Statistik leider nicht zur Verfügung. Die Befragung wurde zuerst veröffentlicht März 2008. Die Erhebung wurde herausgebracht durch TNS Forschung. Der genaue Herkunftsverweis zur Quelle lautet: Der Spiegel, Nr. 12, 17.03.2008, Seite 22. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. Die Y-Achse trägt die Kennzeichnung "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Sollte gelockert werden" weist als Wert 43.00 aus. Die Antwortoption "Sollte beibehalten werden" ist mit 56.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 1.00 aus.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Einsortiert wurde die Statistik bei Statista unter der Oberkategorie Konsum & FMCG und der Unterkategorie Tabakwaren & GenussmittelDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Beibehaltung, Gasthof, Gaststätte, Kneipe, Lockerung, Lockheed Martin, Nichtrauchergesetz, Rauchen, Raucher, Raucherin, Raucherinnen, Rauchverbot, Restaurant beigeordnet.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik "Sollte das Rauchverbot in Restaurants und Gaststätten wieder gelockert werden, oder sollte das Verbot beibehalten werden?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 1000. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: TNS Forschung. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 12.03.2008 bis 13.03.2008. Das vorliegende Ergebnis bezieht sich auf die Region Deutschland.
Dieser Textservice , der die Sprachausgabe mittels Vorlese-Tools erlaubt, wird angeboten von Statista. Bitte beachten Sie, dass durch die Texterstellung unter automatischer Einbindung von Daten an einigen Stellen grammatikalische Fehler vorkommen können. Wir bitten dies zu entschuldigen.
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