Lesehilfe:
Die Statistik zeigt die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) in den Jahren von 2006 bis 2009 in Milliarden Euro. Im Jahr 2007 betrugen die Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II rund 36,3 Milliarden Euro.
Das Arbeitslosengeld II (Alg II) stellt die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II dar und wurde durch das Hartz-IV-Gesetz am Anfang des Jahres 2005 mit der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen.