Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Sind Sie der Ansicht, dass die Wirtschaftskrise in diesem Jahr überwunden oder länger andauern wird?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Die Befragung wurde zuerst veröffentlicht April 2009. Die Erhebung wurde herausgebracht durch Forschungsgruppe Wahlen. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: ZDF Politbarometer vom 24. April 2009, Grafik 8. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die folgende Beschreibung der Balken verläuft von links nach rechts. Die Antwortoption "Wird in diesem Jahr überwunden" weist als Wert 12.00 aus. Die Antwortoption "Wird von längererDauer sein" ist mit 86.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 2.00 aus.
Folgende Anmerkungen wurden für diese Umfrage festgehalten: Bei Statista zugeordnet wurde die beschriebene Untersuchung der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Politik, Wirtschaft & SozialesDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) CDU, Dauer, Finanzkrise, Konjunktur, Konjunkturpaket, Politik, politische Arbeit, Rezession, Rezessionen, SPD, Wirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung, wirtschaftliche Lage, Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftsfragen, Wirtschaftskrise beigeordnet.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik "Sind Sie der Ansicht, dass die Wirtschaftskrise in diesem Jahr überwunden oder länger andauern wird?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 1.445. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Forschungsgruppe Wahlen. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: ZDF Politbarometer vom 24. April 2009. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 21.04.2009 bis 23.04.2009. Das vorliegende Ergebnis gilt für die Region Deutschland. Für Personen dieser Erhebung gilt folgendes Alter: ab 18 Jahre. Für die untersuchten Personen dieser Studie gelten die nachfolgenden besonderen Eigenschaften: Wahlberechtigte.
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