Erwerbstätige, die Schichtarbeit leisten, in ausgewählten europäischen Ländern 2021
In Deutschland belief sich der Anteil von Schichtarbeitern im selben Jahr auf rund 14,7 Prozent und lag damit um knapp 50 Prozent höher, als noch im Jahr 1995 (10,1%). Frauen arbeiteten dabei mit rund 12,8 Prozent (2021) etwas seltener in Schichtarbeit als Männer (16,5%).
Im Arbeitszeitgesetz ist der Begriff – anders als der Begriff der Nachtarbeit – nicht definiert. Nach der Europäischen Arbeitszeit-RL handelt es sich bei „Schichtarbeit“ um jede Form der Arbeitsgestaltung kontinuierlicher oder nichtkontinuierlicher Art mit Belegschaften, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, sodass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen umfassenden Zeitraumes zu unterschiedlichen Zeiten verrichten müssen. Nach BAG-Rechtsprechung liegt Schichtarbeit vor, wenn mehrere Arbeitnehmer sich an einem Arbeitsplatz nach geregelter zeitlicher Reihenfolge abwechseln, weil eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers hinaus anfällt.