Veränderung der Arbeitskosten in EU und Eurozone bis 3. Quartal 2023

Europäische Union¹ & Eurozone: Veränderung der nominalen Bruttoarbeitskosten pro Stunde vom 4. Quartal 2021 bis zum 4. Quartal 2023

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Veröffentlichungsdatum

März 2024

Region

Europa, EU

Erhebungszeitraum

4. Quartal 2021 bis 4. Quartal 2023

Besondere Eigenschaften

Arbeitstäglich bereinigt

Hinweise und Anmerkungen

¹ Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen (Brexit). Angaben zur Europäischen Union beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Februar 2020 auf die EU-27 ohne Großbritannien.

² Kroatien hat zum 01. Januar 2023 den Euro eingeführt und ist damit der 20. Mitgliedstaat der Eurozone. Angaben zur Eurozone beziehen sich laut Quelle ab dem 01. Januar 2023 auf die Eurozone inklusive Kroatien. Die Angaben beziehen sich für alle Jahre auf die heutigen Mitgliedstaaten der EU bzw. der Eurozone. Auch die Daten von Ländern, die zu einem früheren Zeitpunkt von nicht Mitglied waren, gehen in die Gesamtwerte der entsprechenden Jahre ein.

³ Werte vor dem vierten Quartal 2021 beziehen sich auf die Eurozone ohne Kroatien.

Der Arbeitskostenindex ist ein Konjunkturindikator, der die Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde, welche den Arbeitgebern für die Beschäftigung der Arbeitnehmer entstehen, abbildet. Er wird berechnet, indem die Arbeitskosten durch die Anzahl der Arbeitsstunden dividiert werden. Daher beeinflusst die Entwicklung beider Variablen, d.h. der Arbeitskosten und der Arbeitsstunden, die Entwicklung des Index. Die gesamten Arbeitskosten umfassen Lohnkosten und Lohnnebenkosten abzüglich Subventionen. Hierzu gehören nicht Kosten der beruflichen Weiterbildung oder sonstige Ausgaben, wie Einstellungskosten, Ausgaben für Berufskleidung usw. Die Lohnkosten umfassen Direktvergütungen, Prämien und Zulagen, die vom Arbeitgeber als Entgelt für geleistete Arbeit in Form von Geld- oder Sachleistungen an den Arbeitnehmer gezahlt werden, vermögenswirksame Leistungen, Vergütungen für nicht gearbeitete Tage sowie Vergütungen in Form von Sachleistungen, wie Verpflegung und Getränke, Benzin, Firmenwagen usw. Die Lohnnebenkosten umfassen die Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich der mit der Beschäftigung verbundenen Steuern, die als Arbeitskosten gelten, abzüglich der Zuschüsse, die direkte Lohn- oder Gehaltszahlungen des Arbeitgebers teilweise oder ganz ersetzen sollen.

Eurostat veröffentlicht Daten zum Arbeitskostenindex für die NACE Rev. 2 Abschnitte B bis S. Dieses Aggregat wird einfachheitshalber als „gesamte Wirtschaft“ bezeichnet, auch wenn die Bereiche Landwirtschaft, Private Haushalte mit Hauspersonal und extraterritoriale Organisationen und Körperschaften nicht miteingeschlossen sind.

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