Lesehilfe:
Die Statistik bildet die Anzahl der Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2010 ab. Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 8.261 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz verzeichnet.
Die Bezeichnung GwG ist eine Kurzform für das "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten". Es ist auch unter dem Kurztitel "Geldwäschegesetz" bekannt.