Lesehilfe:
Die Statistik bildet die Anzahl der Abgänge aus dem Wohnungsbestand in Deutschland in den Jahren von 2002 bis 2010 ab, für die eine Bau- bzw. Abrissgenehmigung erforderlich ist oder eine sonstige Meldepflicht besteht. Dies betrifft Wohnungen, die einer Nutzungsänderung unterliegen, wegen der Schaffung von Verkehrs- oder Freiflächen oder aufgrund der Errichtung eines neuen Gebäudes abgerissen wurden. Im Jahr 2004 wurden 4.422 Gebäude, in denen sich jeweils drei oder mehr Wohnungen befanden, abgerissen.