Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Sollte sich die EU in die Finanzen einzelner Mitgliedsländer stärker einmischen dürfen?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der Oktober 2011. Veröffentlicher der Untersuchung ist Forschungsgruppe Wahlen. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: ZDF Politbarometer vom 28. Oktober 2011, Grafik 11. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Ja" weist als Wert 62.00 aus. Die Antwortoption "Nein" ist mit 32.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 6.00 aus.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Die Quelle macht keine genauen Angaben zur Fragestellung. Die hier gewählte Formulierung kann daher gegenüber der Befragung leicht abweichen. Die vorliegende Erhebung wurde bei Statista katalogisiert in der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Politik, Wirtschaft & SozialesDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Einmischung, Entscheidung, Entscheidungen, Entscheidungskompetenz, EU, EU-Länder, EU-Mitgliedsstaaten, EU-Staaten, Euro, Euro-Krise, Europäische Union, Europäische Währungsunion, Mitsprache, Mitspracherecht, Schuldenkrise, Stabilisierung, Stabilität, Währung, Währungsunion zugewiesen.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik "Sollte sich die EU in die Finanzen einzelner Mitgliedsländer stärker einmischen dürfen?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 1.226. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: Forschungsgruppe Wahlen. Die Statistik ist Bestandteil dieser Studie: ZDF Politbarometer vom 28. Oktober 2011. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 25.10.2011 bis 27.10.2011. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 18 Jahre. Folgende zusätzliche Charakteristika gelten für die Personen dieser Erhebung: Wahlberechtigte.
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