Lesehilfe:
Die Statistik zeigt die Entwicklung der Gesamtausgaben pro Kopf für den Sozialschutz in Deutschland in den Jahren von 1998 bis 2009. Im Jahr 1998 wurden in Deutschland rund 6981,24 Euro für den Sozialschutz pro Kopf ausgegeben.
Die Sozialschutzausgaben umfassen die Sozialleistungen, die aus Geld- oder Sachübertragungen an private Haushalte oder Einzelpersonen bestehen. Sie decken die Lasten, die den Begünstigten durch eine festgelegte Zahl von Risiken oder Bedürfnissen entstehen, sowie die Verwaltungskosten, die den Sozialschutzsystemen durch die Verwaltung und Betriebsführung entstehen, und die sonstigen Ausgaben, die aus verschiedenen Aufwendungen der Sozialschutzsysteme bestehen (z. B. Zahlung von Vermögenssteuern).