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Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen

 

Anzahl der Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen infolge von Verstößen gegen Leiharbeitsregelungen 2005 bis 2008

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Deutschland; Bundesagentur für Arbeit Quelle: BMAS


© Statista 2013

Lesehilfe:
Im Jahr 2007 gab es 592 Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen.

Infos zur Statistik
 
Erhebung
Erhebungszeitraum 2005 bis 2008
Untersuchungsgegenstand Überprüfungen von Zeitarbeitsfirmen
Region Deutschland
Makroregion nur Deutschland
Struktur Zeitreihe
Funktion Sonstiges
Faktenebene 2
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Veröffentlichungsdatum Januar 2010
Aufgerufen durch andere Nutzer
 
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Zu: Zeitarbeitsfirmen, Bußgeldverfahren
Grapherläuterung als Text für Text-to-Speech-Tools
 

Dieser Graph zeigt Erhebungsergebnisse zum Thema "Anzahl der Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen infolge von Verstößen gegen Leiharbeitsregelungen 2005 bis 2008". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Es ist daher nicht möglich, diese Statistik zu filtern. Das Veröffentlichungsdatum dieser Erhebung ist der Januar 2010. Veröffentlicher der Untersuchung ist Bundesagentur für Arbeit. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: bmas.de. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anzahl der Bußgeldverfahren". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "2005" weist als Wert 514.00 aus. Die Antwortoption "2006" ist mit 574.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "2007" weist als Wert 592.00 aus. Die Antwortoption "2008" ist von 2139.00 der Befragten angegeben worden.

Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Die vorliegende Erhebung wurde bei Statista katalogisiert in der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Politik, Wirtschaft & SozialesDer Erhebung wurden als Stichworte (Tags) Bundesagentur für Arbeit, Bußgeld, Bußgeldverfahren, Leiharbeit, Überprüfung, Überprüfungen, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirmen beigeordnet.

Es folgen zu Ihrer Information einige Hintergrundangaben zur Statistik "Anzahl der Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen infolge von Verstößen gegen Leiharbeitsregelungen 2005 bis 2008", soweit die Quelle darüber Auskunft gibt. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Bundesagentur für Arbeit. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Elfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG. Die Daten wurden in folgendem Zeitraum erhoben: 2005 bis 2008. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland.

Dieser Textservice , implementiert für so genannte Text-to-Speech-Programme, die Webseiten vorlesen können, wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der automatisierten Datenzuspielung vereinzelt grammatikalische Fehler auftreten können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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