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Videospiele: Kriterien für Eltern zur Erlaubnis

 

Wonach legen Sie fest, ob Ihr Kind ein Videospiel spielen darf?

Deutschland; Eltern von Kindern im Alter von 6-14 Jahren; 3.667 Befragte; keine Angabe Quelle: Videospielplatz.de


© Statista 2012

Lesehilfe:
Kriterien für Eltern zur Erlaubnis von Videospielen: 33,19 Prozent gehen nach dem Willen des Kindes.

Infos zur Statistik
 
Erhebung
Erhebungszeitraum August 2007 bis Oktober 2007 und März 2008 bis Juli 2008
Befragung
Anzahl der Befragten 3.667
Region Deutschland
Makroregion nur Deutschland
Faktenebene 1
Besondere Eigenschaften Eltern von Kindern im Alter von 6-14 Jahren
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch Videospielplatz.de
Veröffentlichungsdatum August 2008
Hinweise Insgesamt wurden 3.667 Personen befragt. Darunter 1.158 Mütter und 2.509 Väter. USK steht für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.
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Zu: Videospiele, Kriterien
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Zu: Videospiele
Grapherläuterung als Text für Text-to-Speech-Tools
 

Die dargestellte Statistik zeigt das Ergebnis einer Erhebung zum Thema "Wonach legen Sie fest, ob Ihr Kind ein Videospiel spielen darf?". Der angezeigte Graph gibt ein in dieser Form veröffentlichtes statisches Ergebnis wieder. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Veröffentlich wurde diese Statistik August 2008. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse durch keine Angabe. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: Videospielplatz.de, Seite 8. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Nach derUSK-Einstufung" weist als Wert 32.18 aus. Die Antwortoption "Nach der eigenenEmpfindung" ist mit 34.63 ausgewiesen. Die Antwortoption "Nach demKindeswillen" weist als Wert 33.19 aus.

Folgende Anmerkungen wurden für diese Umfrage festgehalten: Insgesamt wurden 3.667 Personen befragt. Darunter 1.158 Mütter und 2.509 Väter. USK steht für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Bei Statista zugeordnet wurde die beschriebene Untersuchung der Oberkategorie Medien & Marketing und der Unterkategorie Videospiele & GamingAls Stichworte (Tags) wurden dieser Frage Eltern, Kind, Kinder, Konsole, Konsolen, Kriterien, Spiel, Spiele, Spielkonsole, Unterhaltungselektronik, Videospiel, Videospiele zugeordnet.

Es folgen Hintergrundinformationen zur aufgeführten Statistik "Wonach legen Sie fest, ob Ihr Kind ein Videospiel spielen darf?", soweit diese vorhanden sind. Anzahl der befragten Personen: 3.667. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: keine Angabe. Die Statistik ist Bestandteil dieser Studie: Eltern & Videospiele. Die Daten wurden in folgendem Zeitraum erhoben: August 2007 bis Oktober 2007 und März 2008 bis Juli 2008. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland. Für die untersuchten Personen dieser Studie gelten die nachfolgenden besonderen Eigenschaften: Eltern von Kindern im Alter von 6-14 Jahren.

Dieser Textservice für die Sprachausgabe über Vorlese-Tools wird bereitgestellt durch Statista. Bitte beachten Sie, dass in Folge der automatischen Zuspielung von Daten an einigen Stellen grammatikalische Fehler vorkommen können. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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