Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Wie nützlich wäre es Ihrer Meinung nach, eine Regelung der EU zur Entsorgung von Atommüll innerhalb der EU zu haben?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Veröffentlich wurde diese Statistik April 2010. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse durch TNS Infratest. Der genaue Herkunftsverweis zur Quelle lautet: Special Eurobarometer 324, Seite 164. Die X-Achse trägt keine besondere Bezeichnung. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Sehrnützlich" weist als Wert 53.00 aus. Die Antwortoption "Ziemlich nützlich" ist mit 31.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Nicht sehr nützlich" weist als Wert 8.00 aus. Die Antwortoption "Überhaupt nicht nützlich" ist von 4.00 der Befragten angegeben worden. Die Antwortoption "Weiß nicht" ist mit 4.00 ausgewiesen.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Die vorliegende Erhebung wurde bei Statista katalogisiert in der Oberkategorie Energie & Versorgung und der Unterkategorie Strom & EnergieDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) AKW, AKWs, Atomenergie, Atomkraft, Atomkraftwerk, Atomkraftwerke, Atommüll, Atomstrom, Endlagerung, Entsorgung, EU, EU-Regel, Kernenergie, Kernkraft, Kernkraftwerk, Kernkraftwerke, Nuklearenergie, Nützlichkeit zugewiesen.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik "Wie nützlich wäre es Ihrer Meinung nach, eine Regelung der EU zur Entsorgung von Atommüll innerhalb der EU zu haben?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 1.537. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: TNS Infratest. Die Statistik ist Bestandteil dieser Studie: Special Eurobarometer 324 - Europeans and Nuclear Safety. Erhoben wurden die Daten dieser Studie im folgenden Zeitraum: 11.09.2009 bis 28.09.2009. Das vorliegende Ergebnis ist gültig für die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 15 Jahre.
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Wie geht das?