Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Sollten Entscheidungen über wissenschaftliche und technologische Forschung von der deutschen Regierung oder gemeinsam in der EU gefällt werden?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Veröffentlich wurde diese Statistik Februar 2010. Veröffentlicher der Untersuchung ist TNS Infratest. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: Standard Eurobarometer 72, Seite 105. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Von der deutschen Regierung" weist als Wert 22.00 aus. Die Antwortoption "Gemeinsam innerhalb der EU" ist mit 76.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 2.00 aus.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Die vorliegende Erhebung wurde bei Statista katalogisiert in der Oberkategorie Verwaltung & Soziales und der Unterkategorie Bildung & Soziale VersorgungDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Bundesregierung, Entscheidungsträger, EU, europäisch, Europäische Union, Europäisches Parlament, Europaparlament, Forschung, Forschungsergebnisse, Forschungszwecke, National, Technologie, Verwaltung, Wissenschaft, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaften, Wissenschaftliches Interesse zugewiesen.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik "Sollten Entscheidungen über wissenschaftliche und technologische Forschung von der deutschen Regierung oder gemeinsam in der EU gefällt werden?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 1.514. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: TNS Infratest. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Standard Eurobarometer 72. Die Daten wurden in folgendem Zeitraum erhoben: 30.10.2009 bis 15.11.2009. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 15 Jahre.
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