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Bauhauptgewerbe - Mindestlöhne

 

Mindestlohn im Bauhauptgewerbe in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2013 (in Euro pro Stunde)

Lohnhöhe in Euro pro Stunde
Deutschland; Zentralverband des deutschen Baugewerbes Quelle: ZDB


© Statista 2012

Lesehilfe:
Die Statistik zeigt die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2013. Seit Juli 2011 verdient ein Arbeitnehmer der Lohngruppe 2 in den alten Bundesländern 13 Euro pro Stunde.
Die Mindestlöhne ab September 2010 sowie ab Juli 2011 sind Ergebnis der Tarifrunde aus dem Jahr 2009. Die Stundenlöhne ab Januar 2012 sowie ab Januar 2013 wurden in der Tarifrunde im Jahr 2011 ausgehandelt.

Infos zur Statistik
 
schließen Branchen & Kategorien
Bau & Metall , Bau
Erhebung
Erhebungszeitraum 2009 und 2011
Untersuchungsgegenstand Tariflohn im Bauhauptgewerbe
Region Deutschland
Makroregion nur Deutschland
Struktur Zeitreihe
Funktion Investitionen/Kosten
Faktenebene 3
Veröffentlichung
Veröffentlicht durch Zentralverband des deutschen Baugewerbes
Veröffentlichungsdatum Juli 2011
Hinweise * Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung und für einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird. Einige typische Tätigkeitsbeispiele hierfür sind in § 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) genannt.
** Der Mindestlohn der Lohngruppe 2 ist für die Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Die hierfür vorausgesetzte Regelqualifikation sowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sich ebenfalls aus § 5 Nr. 3 BRTV.
Der Lohn der Lohngruppe 2 ist seit 1. September 2009 nur noch in den alten Bundesländern und im Land Berlin zugleich allgemeinverbindlicher Mindestlohn im Sinne des § 2 Nr. 1 AEntG. In den neuen Bundesländern ist diese Lohngruppe keine Mindestlohngruppe mehr. Der Lohn der Lohngruppe 2 in den neuen Bundesländern ergibt sich ab 1. September 2009 aus dem nicht allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin und beträgt 10,25 Euro.
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