Mindestlohn im Bauhauptgewerbe in Deutschland bis 2017

Mindestlohn im Bauhauptgewerbe in Deutschland in den Jahren 2014 bis 2017

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Veröffentlichungsdatum

September 2013

Region

Deutschland

Erhebungszeitraum

2013

Hinweise und Anmerkungen

* Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung und für einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird. Einige typische Tätigkeitsbeispiele hierfür sind in § 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) genannt.
** Der Mindestlohn der Lohngruppe 2 ist für die Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Die hierfür vorausgesetzte Regelqualifikation sowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sich ebenfalls aus § 5 Nr. 3 BRTV.

ZDB steht für Zentralverband der deutschen Bauwirtschaft e.V.

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