Der Titel der abgebildeten Statistik lautet "Meinen Sie, dass sich die in einigen Bundesländern von der Polizei bei Demonstrationen eingesetzten Deeskalationsstrategien bewährt haben?". Für diese Statistik kann nur das aggregierte Ergebnis wiedergegeben werden. Eine Filterung der Erhebung ist leider nicht möglich. Veröffentlich wurde diese Statistik Juli 2009. Veröffentlicher der Untersuchung ist Forsa. Der Herkunftsverweis zur Quelle der Statistik lautet: Sicherheit in Deutschland: Empfindungen und Einschätzungen der Bürger, Seite 18. An der X-Achse ist keine gesonderte Definition angegeben. An der Y-Achse steht "Anteil der Befragten". Die nun nachfolgende Erläuterung der Balken geht von links nach rechts. Die Antwortoption "Ja " weist als Wert 41.00 aus. Die Antwortoption "Nein" ist mit 32.00 ausgewiesen. Die Antwortoption "Weiß nicht" weist als Wert 27.00 aus.
Bitte beachten sie für diese Erhebung die folgenden Hinweise: Die vorliegende Erhebung wurde bei Statista katalogisiert in der Oberkategorie Gesellschaft und der Unterkategorie Recht & JustizDieser Frage wurden als Stichworte (Tags) Deeskalationsstrategien, Demonstration, Demonstrationen, Demonstrationsfreiheit, Konfliktlösung, Konfliktlösungen, Konfliktprävention, Polizei, Polizeibeamte, Polizeieinsätze, Polizist, Polizisten, Sicherheit, Sicherheiten, Sicherheitsbehörden, Sicherheitsbestreben, Sicherheitskräfte, Staatsmacht zugewiesen.
Nachfolgend einige Hintergrundinformationen zur Statistik "Meinen Sie, dass sich die in einigen Bundesländern von der Polizei bei Demonstrationen eingesetzten Deeskalationsstrategien bewährt haben?", soweit diese vorliegen. Anzahl der befragten Personen: 1.009. Folgender Erheber der Daten ist angegeben: Forsa. Als Durchführender der vorliegenden Untersuchung ist angegeben: Sicherheit in Deutschland: Empfindungen und Einschätzungen der Bürger. Die Daten wurden in folgendem Zeitraum erhoben: Juli 2009. Die angezeigte Statistik bezieht sich auf die Region Deutschland. Folgende Altersbeschränkung gilt für diese Untersuchung: ab 18 Jahre.
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